Betriebliche Altersvorsorge - heute schon an morgen denken


 












Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein Arbeitsfeld in dem die Mitarbeiter*innen stets mit vollem Engagement gefordert sind. Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen das. Wenn dann das Rentenalter erreicht ist, wäre es doch schön, dieses rundum genießen zu können.

 

Doch dazu reicht heute die gesetzliche Rente meist nicht mehr aus.

 

Im Jahr 2030 werden voraussichtlich auf einen Rentner nur noch zwei Beitragszahler kommen.

 

Daher ist es sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer an der Zeit selbst Vorsorge zu treffen. Der Arbeitgeber hat dabei die Möglichkeit den Arbeitnehmer effizient zu unterstützen. Der Staat unterstützt diese Maßnahme ebenso. Damit kann für die Absicherung im Alter optimal vorgesorgt werden. 

 

Wie funktioniert die Betriebliche Altersvorsorge?


Die Beiträge werden vom Arbeitgeber direkt vom BRUTTO-Gehalt bezahlt - bevor Steuern und Sozialabgaben darauf anfallen. Damit ergibt sich eine Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben.


Der Betrag ist flexibel und wird den individuellen Möglichkeiten anpasst. Beim Eintritt ins Rentenalter wird die Rente als lebenslange monatliche Leistung oder ggf. als eine teilweise oder komplette Kapitalauszahlung ausgezahlt.


Selbst bei einem Arbeitsplatzwechsel geht diese nicht verloren - die betriebliche Altersvorsorge kann  zu einem neuen Arbeitgeber überführt werden.

Ein Rechenbeispiel:

 

Bruttoaufwand im Jahr: € 1.200 (d.h. € 100 pro Monat)

Mögliche Ersparnis Sozialvers. 20%  €   240

Mögliche Ersparnis Steuer z.B. 34%  €  408

 

Möglicher Nettoaufwand pro Jahr:     € 552

(d.h. € 46 pro Monat)

Sprechen Sie uns gerne an! Wir beraten Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer unabhängig, individuell und bedarfsorientiert!