Rechtsschutz für Kinder- und Jugendhilfe

Die Rechtsschutzversicherung für Kinderhäuser sichert Sie als freiberuflich Tätige*n, Ihre Familie und Ihre Mitarbeiter*innen ab. Sie zeichnet sich insbesondere durch einen speziellen Strafrechtsschutz aus, der auch bei Strafverfahren - sowohl beim Vorwurf der Fahrlässigkeit als auch des Vorsatzes - greift, aus. Auch im Rahmen der Rechtsschutzversicherung für Kinderhäuser können Sie den Versicherungsschutz auf Ihre individuellen Risikoverhältnissen und -bedürfnissen anpassen.


Die Rechtsschutzversicherung umfasst u.a. folgende Bereiche:

  • Rechtsschutz für Selbstständige und freiberuflich Tätige (Verkehrs-, Beruf-, Privat-, Grundstücks- und Mietrechtsschutz)
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Der Spezial-Strafrechtsschutz umfasst folgende Module:


Strafverfahren wegen des Vorwurfs:

  • Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • sexueller Nötigung
  • angebliche Vergewaltigung
  • schwere Körperverletzung
  • angebliche Freiheitsberaubung
  • eines Vergehens, das fahrlässig oder vorsätzlich begangen werden kann
  • einer vorsätzlich begangenen Straftat
  • Rechtskräftiger Strafbefehl nach Verfahrensabschluss wegen Steuerhinterziehung

Rechtsschutzleistung Mediation:

Die Rechtsschutzversicherung für Kinderhäuser leistet die Kostenerstattung der außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation von bis zu acht Sitzungsstunden à 180,- Euro (ohne Streitwertbegrenzung).