Die Rechtsschutzversicherung für Kinderhäuser sichert Sie als freiberuflich Tätige*n, Ihre Familie und Ihre
Mitarbeiter*innen ab. Sie zeichnet sich insbesondere durch einen speziellen Strafrechtsschutz aus, der auch bei Strafverfahren - sowohl beim Vorwurf der Fahrlässigkeit als auch des Vorsatzes -
greift, aus. Auch im Rahmen der Rechtsschutzversicherung für Kinderhäuser können Sie den Versicherungsschutz auf Ihre individuellen Risikoverhältnissen und -bedürfnissen anpassen.
Die Rechtsschutzversicherung umfasst u.a. folgende Bereiche:
Der Spezial-Strafrechtsschutz umfasst folgende Module:
Strafverfahren wegen des Vorwurfs:
Rechtsschutzleistung Mediation:
Die Rechtsschutzversicherung für Kinderhäuser leistet die Kostenerstattung der außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation von bis zu acht Sitzungsstunden à 180,- Euro (ohne
Streitwertbegrenzung).